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Was taugen unsere Gerichte ? Wem dienen sie?

Was taugen unsere Gerichte ? Wem dienen sie?

Was taugen unsere Gerichte ? Wem dienen sie?
Ein komplexes Thema. In diesem Beitrag sind nur einige Aspekte herausgegriffen, als Mosaiksteine von einem Gesamtbild, bei dem auch die Auswahl der  Richter und ihre Ausbildung -  sofern eine solche existiert – betrachtet werden soll.

Beispiel vom Obergericht Zürich aus den Jahren 2024 – 2026.
An einem Scheidungsverfahren beteiligt reichte unser Informant 4 Rekurse gegen die Richterin vom Bezirksgericht ein. Und vier mal wurde «Nichteintreten» beschlossen. Das bedeutet, das Gericht mit seinen Vorzimmerjuristen haben wortreich und in manchen Beschluss-Seiten in weitgehend unverständlichem, abgehobenem Juristendeutsch umschrieben, weshalb zum eigentlichen Thema keine Stellung genommen werden soll. (Diese jenseitige Juristensprache ist bewusst dermassen unverständlich gespickt mit undefinierten  Fachbegriffen verfasst, damit der gewöhnliche Bürger da nicht mitzureden vermag).  Dadurch wird gildenintern veranlasst, dass der gewöhnliche Bürger (der einem anständigen Beruf nachgeht) einen Anwalt beschäftigen muss, der einen Stundenansatz von rund 300 Franken «arbeitet».

Die räuberischen Anwälte, deren «Lohn» offiziell zu deckeln ist
Dieser Stundenansatz  bedeutet ein Brutto-Monatseinkommen von Fr. 51'000 Franken ! Aufs Jahr gesehen, mit 10 Monaten produktiver Arbeit gerechnet ergibt das ein Einkommen brutto von  Fr. 510'000 Franken. Unter Anwälten ist es auf Partys aber üblich, mindestens  von einer Million Franken Jahreseinkommen zu sprechen. Wer darunter liegt, gilt als Versager.

Die straflose Arbeitsverweigerung vom Obergericht
Wenn ein Bezirksgericht angibt, wo, bei welcher höheren Instanz der Betroffene allenfalls Rekurs gegen den eigenen Beschluss oder das Urteil, oder die Verfügung  einreichen kann, und diese höhere Instanz, das erwähnte kantonale Obergericht, und diese dort zu hohen Löhnen Beschäftigten (gewissermassen im Rahmen einer geschützten Werkstatt) sich weigern, sich der Sache anzunehmen und «Nichteintreten» beschliessen, ist das nichts anderes als eine Verhöhnung der Bürger. Ein Gericht, das Arbeitsverweigerung betreibt und nicht das macht, wozu es laut Verfassung und Gesetzen verpflichtet ist, muss in seiner Wirkungsweise genauer betrachtet werden.

Solche Richter, und mit ihren juristischen Zudienern, in Vasallentreue abgerichtet wie dressierte Hunde, die das vorbereiten und beschliessen, sind abzuwählen (gewählt durch den hörigen, gekauften Kantonsrat) oder gleich  wegen bösartiger Arbeitsverweigerung dem Strafvollzug zuzuführen.

 

Fortsetzung folgt