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Justiz und Gerichte- eine nicht nur erfreuliche Geschichte

Wir kennen einen aktuellen Fall im Bezirk Affoltern. Da wurde dem betreffenden Scheidungskandidaten ein Anwalt zugeteilt, der auf Telefonanrufe nicht antwortet

und seinem Klienten im Rahmen einer Vergleichsverhandlung ihm vom Gericht zugestellte Unterlagen der Gegenpartei nicht weiterleitet und diese mit ihm nicht bespricht. Übrigens dieser Superanwalt hat sein Büro in Mettmenstetten. Dieser unhaltbare, skandalöse Vorgang von monatelang andauernder Untätigkeit wird hier nun im ersten Beispiel dargelegt:

 

Beispiel Nr. 1
Wenn du in ein Gerichtsverfahren verwickelt wirst z.B. durch ein Scheidungsverfahren – was rund 43% aller Verheirateter in unseren Breitengraden mindestens ein Mal passiert, und  bist du mittellos bzw. zahlungsunfähig, bekommst du die unentgeltliche Rechtspflege und du bekommst einen Rechtbeistand (ein privatwirtschaftlich operierender Rechtsanwalt), verordnet vom Gericht.

Dieser Anwalt bekommt für jede abgerechnete Arbeitsstunden das Horrorhonorar von 230 Franken. Das ergibt bei 170 Monatsstunden ein Bruttoeinkommen von sage und schreibe 39'100 Franken. (Bei einer 42-Stundenbwoche ergäbe das x 4,3 Wochen pro Monat 180 Stunden).  Gut, seien wir bescheiden und gehen wir davon aus, dass auf das Jahr gerechnet der Arme lediglich 80% der Arbeitszeit verrechnen kann. Ergibt aber noch immer rund 31'300 Franken x 11 Monate = 344'000 Franken Jahreslohn. (1 Monat Ferien gerechnet). Kommen noch die nicht geleisteten, dem Gericht aber verrechneten Stunden hinzu, kommen wir locker auf 400'000 Franken Jahreslohn.


Dass freiberufliche Akademiker oftmals nicht sauber abrechnen, wissen ja auch Krankenkassen zu berichten. Da bekommen sie Abrechnungen von Ärzten, die  von täglich z.B. 26 Arbeitsstunden ausgehen…

Im konkreten Fall handelt es sich um Reto Aschwanden. Sein Büro hat er an der unteren Fischbachstrasse 9 in 8932 Mettmenstetten, Telefon 044 586 64 10 (immer das Tonband eingeschaltet) , Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..

 

Sein Klient hat ihm an folgenden Daten aufs Tonband gesprochen (immer in einer Geduld und höflich, ohne jegliche Reklamation oder ungeduldigem Verhalten:  16.2./ 3.3./ 6.3./ 11.3./ 18.3/ 29.4./ 30.4./ 28.5/  29.5./ 2.6./ 9.6. 10.6. insgesamt 12 Mal

Ohne dass besagter Anwalt, wie auf seinem Tonband versprochen, zurückgerufen hätte.

 

Und wo steht die Ersatzrichterin? Hilft sie dem Anwalt?
Das Gericht hat für dieses Scheidungsverfahren eine auswärtige Ersatzrichterin, wohnhaft am linken Zürichseeufer beigezogen. Sie hat sich als Mutter schulpflichtiger Kinder einen gutbezahlten Nebenverdienst geangelt, indem sie sich von übelasteten Bezirksgerichten als  (vom Volk nicht gewählte) Scheidungsrichterin – auf Verwaltungsebene entschieden - anheuern lässt und in Affoltern a.A.  am dortigen, klaglos arbeitenden Bezirksgericht jeweils am Donnerstag auftaucht und ihres hohen Amtes waltet, und sich dabei auf das dortige Sekretariat samt zugeteilter Gerichtsschreiberin abstützen kann.

 

Sie muss deshalb in dieser Angelegenheit erwähnt werden – wohlwissend, dass in unseren Breitengraden Richter immer sakrosankt amten und in den Augen wohlerzogener, braver, auf Gehorsam gekämmter Bürger niemals kritisiert werden dürfen – diesem in dieser Hinsicht weitgehend untätigen Aschwanden aktenkundig nie «die Kappe geputzt» hat.

 

Erschwerend kommt hinzu:
Der Klient hat bereits vor gut einem halben Jahr festgestellt, dass Aschwanden nicht funktioniert und nicht antwortet. Konkret abtaucht und sich taub und stumm stellt. So hatte er sich bereits damals an diese Richterin vertrauensvoll durch eine Eingabe gewendet, sich über Aschwanden beklagt und seine Absetzung verlangt bzw. um einen würdigen Ersatz gebeten. Aber nichts da, Richterin L. hat dieses Begehren hochkantig vom Katheder herab und kostenpflichtig abgewiesen.

Und nun haben wir einige Monate später aktuell wieder dieses Schlamassel. Der betroffene Klient wird wiederum hängen gelassen, und in einem neuen Erlass vom 9. Juli 2026 hat Richterin L. kurz vor den Gerichtsferien wiederum den selben herzlosen Ukas erlassen, wonach Aschwanden als zugeteilter Anwalt (soweit einsehbar nichtstuend) bleibe.

 

Warten wir mal ab. Uns hat der betroffene Beklagte im erwähnten Scheidungsverfahren mitgeteilt, dass er diesem Aschwanden – auch vor Gericht - niemals mehr begegnen werde. Aber sich dem Gericht nicht fügen – so unsere Einschätzung - könnte auch ihm ins Auge gehen, denn dem Gericht nicht gehorchen ist ein Weg, der Tränen und Kopfschmerzen hinterlassen könnte.

Er hat sich an das Obergericht gewandt, aber auch da kann keine gute Prognose gestellt werden, denn auch dieses Gericht – verstrickt  in der Zürcher  wohlstandsgesättigten Züriberg-Oberschicht, in Zünfte, Pfadi- und Offiziersgesellschaft  mehrfach verbandelt bis hinein in die Hochfinanz und Spekulanten-Bankenwelt, wird eher dem Betreffenden seine Anliegen (wiederum mehrmals wiederholt) abschmettern und ihm kostenpflichtig durch seine hochbezahlten Schreibtisch-Juristen sagen lassen, wie und wo die Machtverhältnisse in Kanton Zürich liegen – und er als betagtes kleines Würmchen zu kuschen hat.

 

Wer weitere Beispiele kennt, soll uns diese nennen und sich an unser Sekretariat wenden. Erreichbar unter der Mail

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