P. Luchsinger, der unfreundliche Betreibungsbeamte in Bonstetten

Hinweis betreffend dem Betreibungsbeamten

 P. Luchsinger vom Betreibungsamt Bonstetten

Dieser Mann hat entgegen der Usanz, dass der Betreibungsbeamte den Zahlungsbefehl*) zu überbringen hat, eingeführt, dass der eventuelle Schuldner diesen in seinem verschlossenen Kabäuschen in Bonstetten im neuen Pfahlbau Heuried der Gemeinde abholen muss. Da handelt es sich im oberen Stockwerk um ein Zimmer, kaum 1 m2 gross, ohne Stuhl, wo die Angestellten dazu neigen, den Eingelassenen (alle Türen sind verschlossen, vermutlich haben sie Angst, dass mal ein Bürger ob dieser Obsession ausrastet) warten zu lassen.

Und wenn sich dann ein Angestellter endlich, nach langem Wartenlassen, um den Kunden bemüht, wird der Zahlungsbefehl ausgehändigt, aber ohne ihn auf sein Recht, Rechtsvorschlag zu machen, aufmerksam zu machen. Dabei müsste jeder Schuldner wissen, dass er praktisch in jedem Fall (ausser wenn die Schuld absolut unbestritten ist) Rechtsvorschlag machen müsste. Er muss sagen: «Ich erhebe betreffend diesem Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag». Dann hat er die Möglichkeit, später vor dem Richter seine Sachlage in aller Ruhe vorzulegen. Macht er keinen Rechtsvorschalg, hat er sozusagen nichts mehr zu sagen und muss mit einer Lohnpfändung rechnen, oder anderen Schikanen, wo er sich nicht mehr wehren kann. Er muss darauf achten und prüfen, ob der Betreibungsbeamte am richtigen Ort auf dem Formular das Kreuzchen gemacht hat, damit der Rechtsvorschlag gültig ist.

Es muss als reine Schikane betrachtet werden, wenn der Betreibungsbeamte den möglichen Schuldner nicht auf die Möglichkeit des Rechtsvorschlages hinweist. Insbesondere beim unfreundlichen Beitreibungsbeamten, dem Herrn Luchsinger, gelernter Automechaniker, und heute überbezahlter Chefbeamte, muss sein Verhalten gerügt werden.

Ergönzend muss noch beigefügt werden, dass die Mitarbeitenden zu einem noch fragwürdigeren Vorgehen übergangen sind: Am 9.2.26 versuchten sie zu zweit mit ausgeprägtem Engagement einen Schuldner davon abzuhalten, Rechtsvorschlag zu machen. Ein Vorgang, der zu denken gibt, aber eine leide Tatsache bestätigt: Manche Beamten als staatliche Funktionäre (Angestellte nach öffentlichem Recht) fühlen sich - verallgemeinernd gesagt, nicht als unsere Dienspflichtigen, sondern spielen sich nicht selten als unsere Gegner auf, die offenbar den inneren Drang verspüren, ihre erlebten Frustrationen Kraft ihres Amtes an den Betroffenen in mittelalterlicher Manier auszulassen. Da müssen wir aufpassen, dass unser Staatsapparat ein von Humanismus und liberalem Denken geprägter Dienstleistungsapparat bleibt u im Extremfal (nicht von Bonstetten gesprochen) nicht von verhaltensgestörten juristischen Raubrittern zur rechtlichen Trümmertruppe werden. Aber wenn ein Abteilungsleiter diesbezüglich eine - gelinde gesagt -  fragwürdige Vorlage bietet, so färbt das auf sein Team ab. Im Fall von Bonstetten stellt sich die konkrete Frage, wie der Rechtsvorschlag dort gegenüber den betroffenen Schuldnern rechtswirksam gehandhabt wird. Insbesondere gegenüber Mitbürgern, die aufgrund ihrer autoritären Erziehung gegenüber sich aufbäumenden Beamten rasch einmal einknicken u entgegen ihrer Interessenlage handeln. Fazit: Wer sich rasch einmal einschüchtern lässt, sollte eine durchsetzungsstarke Begleitperson mitnehmen, dies vorgängig dem Amt aber mitteilt. Sollte die Amtsstelle das ablehnen, müsste die Angelegenheit dem Bezirksgericht als einzigem Lichtschimmer zur Kenntnis gebracht werden.

 

Zurück zum Thema

Weil ich betreffend dieser Aufforderung, den Zahlungsbefehl abzuholen, in meiner umfassenden Ausbildung (andere reden hochnäsig von Studium) vor 55 Jahren einen anderen Modus gelernt hatte, fragte ich beim Bezirksgericht, der Aufsichtsstelle dieses Betreibungsamtes, ob diese Aufforderung rechtens sei. Antwort: Eine Abholaufforderung ist statthaft, aber man muss nicht hingehen. Man kann verlangen, dass der Betreibungsbeamte vorbei kommt, wo alles in Ruhe geregelt werden kann.  Und man kann seine Aufforderungen getrost – er sendet jeweils deren 3 – dem Papierkorb übergeben.

*) Einen Zahlungsbefehl erhält der Schuldner, wenn der Gläubigr eine sogenannte Betreibung einleitet, weil der Schuldner lange Zeit die offenbar berechtigte Forderug nicht bezahlt hat.  Aufgrund dem entsprechenden Gesetz hilft der Staat dem Gläubiger, den Schuldner in die Zange zu nehmen. Eine humane Methode. Im 14. Jht. wurde ein Schuldner ohne Federlesens gleich ins feuchte Gefängnis gesteckt. 

 

Antwort auf meine Anfrage an das Bezirksgericht vom 2.2.2026

Sehr geehrter Herr Roggwiler

Der Zahlungsbefehl ist gemäss Art. 72 Abs. 1 des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG, SR 281.1) durch den Betreibungsbeamten, einen Angestellten des Amts oder durch die Post zuzustellen.

Erfolgt die Zustellung des Zahlungsbefehls durch die Post, so handelt die respektive der Postangestellte als Betreibungsgehilfe. Der Zahlungsbefehl ist zu übergeben, die Zustellung durch einfachen oder eingeschriebenen Brief ist unzulässig. Aus diesem Grund wurden Sie vom Betreibungsamt gebeten, den Zahlungsbefehl persönlich abzuholen.

Aus rechtlicher und auch aus datenschutzrechtlicher Sicht ist nichts dagegen einzuwenden, wenn das Betreibungsamt die Schuldnerin respektive den Schuldner mit einer Abholeinladung bittet, die Betreibungsurkunde im Amtslokal in Empfang zu nehmen.

Bei der Übergabe hat die überbringende Person auf beiden Ausfertigungen zu bescheinigen, an welchem Tag und an wen die Zustellung erfolgt ist (Art. 72 Abs. 2 SchKG).

Der Akt der Zustellung des Zahlungsbefehls besteht in der Aushändigung der Urkunde, also der offenen Übergabe an die Adressatin oder den Adressaten respektive an eine zum Empfang berechtigte Person. Damit soll der Schuldnerin beziehungsweise dem Schuldner die Gelegenheit gegeben werden, auf der Stelle und ohne Begründung Rechtsvorschlag zu erheben.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüssen

Der Gerichtsschreiber    

 

Schlussbemerkungen
Ja, Sie haben es richtig bemerkt, ich bekomme hin und wieder mal einen Zahlungsbefehl. (Wegen nicht bezahlter Gerichtskosten von der Scheidung her, oder von der Krankenkasse, oder  nichtbezahlter Friedensrichterrechnung von Langzeit- Friedensrichter Rickli, der statt einer Schlichtung ein unwürdiges Verhör gegen mich  als ehemaligem Parteifreund veranstaltet hat).  Früher (ab 2013 – 2023) hatte ich ein Bar-Vermögen von 3 Millionen Franken. Aber wie das Leben so spielt, durch Gutgläubigkeit gingen sie mir durch die Latten. Aber keine Bange, ohne Geld (nur mit der bescheidenen AHV) lebe ich heute im abbezahlten Haus an schönster Aussichtslage (das ich auf deren Wunsch meiner damaligen Ehefrau, mit lebenslänglichem Wohnrecht 2018 für ein Trinkgeld verkauft habe, völlig frei von Geldsorgen und relativ hohem Wohlbefinden und guter Gesundheit). Ich habe meine Finanzen nun so organisiert, dass ich entscheiden darf, welche Rechnungen ich bezahle. Das vermittelt das Gefühl von Freiheit, die uns in manchen anderen Belangen abhanden gekommen ist. Diesen Modus habe ich von einem meiner 35 früheren Mieter gelernt, der mir das (die meisten waren auch Sozialfälle, denen ich helfen wollte) vermittelt hat. 

 

Sollten auch Sie unerfreuliche Erfahrungen mit diesem Herrn Luchsinger machen, bitte ich um Ihren Bericht oder Anruf, damit wir diese Erfahrung auch publizieren können. Unpassendes Verhalten von "Angestellten nach öffentlichem Recht" (Beamte sind sie seit ca 2003 nicht mehr, obwohl man oftmals noch von "Beamten" spricht) bedarf der Transparenz betreffend ihrem Auftritt uns als ihren Arbeitgebern gegenüber.    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.   079 406 37 90

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