Erster Abschnitt
- Von 2017 – 2020 hatte das Spital 2 Rettungswagen , Bezahlung durch die Gemeinden Fr. 5.— pro Einwohner
- Ab 2021 gilt die von Stefan Gyseler geschriebene Leistungsvereinbarung, wonach im Spital Affoltern nur noch ein Rettungswagen stationiert ist. Dass auf ein Rettungswagen reduziert wird, erwähnt diese Leistungsvereinbarung listigerweise explizit nicht. Diese Reduktion wurde uns aber von einem Rettungswagenfahrer im Juni 2025 bestätigt, was wir hier festhalten.
- Die Anforderungen an Rettungswagen richten sich nach der kantonalen Verordnung über das Rettungswesen 813.31
- Ein Stimmberechtigter wollte von Stefan Gyseler wissen, nach welchen Richtlinien der Rettungswagen eingesetzt werde. Da beschied der als Interims-Direktor und Präsident vom Verwaltungsrat der Spital AG tätige Stefan Gyseler am 14. Juli 2025, (Mail versandt durch Frau H. Winkler), dass als Grundlage vom Rettungswesen die erwähnte Verordnung 813.31 gelte, wobei der Kanton, demnach die Gesundheitsdirektion die Hilfsfristen festlege.
- In dieser erwähnten Verordnung steht auf Seite 5, § 19, Absatz 3: «Die Gesundheitsdirektion legt die Hilfsfristen fest….» eine konkrete Zahl wird allerdings nicht angegeben. So ist daraus zu schliessen, dass die Exekutivbehörde sich da einen Spielraum offen lassen will, damit bei Versäumnissen mit Todesfolge sie als Behörde nicht haftbar gemacht werden kann. Hier besteht demnach eine gefährliche Gesetzes- oder Verordnungslücke. Darauf angesprchen haben wir vom Generalsekretariat der GD bis dato keine Antwort erhalten.
- Begriffsklärung: Unter «Hilfsfrist» versteht man die Zeit, die maximal verstreichen darf, bis der Rettungswagen ab Hilferuf beim Patienten ist, um Hilfe zu leisten.
- Im erwähnten Schreiben vom 14. Juli 2025 schreibt Stefan Gyseler, dass die Hilfsfristen und die Überwachung des Rettungsdienstes in den Händen der Gesundheitsdirektion liege. Um die Sache noch unverbindlicher darzustellen, weist im selben Schreiben Stefan Gyseler darauf hin, dass der Rettungsdienst und die Hilfsfristen sich nach der Definition des Interverbandes für Rettungswesen IVR richten. (Der IVR spricht da von max. 15 Minuten , innerhalb derer die Hilfe erfolgen müsse.)
- Adresse des IVR Interverband für Rettungswesen, Bahnhofstrasse 55, 5000 Aarau, Telefon 031 320 11 44, besetzt von 8 – 12 h
- Am 13.8.25 teilt Frau M. Baumann vom Generalsekretariat der Gesundheitsdirektion mit, dass der Kanton Zürich Mitglied vom IVR sei und den entsprechenden Mitgliederbeitrag bezahle. Sie schrieb aber wörtlich. «Die IVR-Richtlinien sind aber nicht verbindlich, sondern es gelten als Vorgaben die kantonale Verordnung über das Rettungswesen« 813.31. Von festgelegten Hilfsfristen demnach keine Spur, aber eine falsche oder zumindest verfälschende Gyselaussage mehr.
Herr Brunner von der IVR weist, obige Aussagen von Frau Baumann bestätigend, darauf hin, dass der Kanton Zürich die Richtlinien der IVR nicht als verbindlich erklärt habe.
- Somit gilt Folgendes als erstellt:
- Stefan Gyseler hat den Stimmberechtigten falsch informiert. Die erwähnte Verordnung 813.31 gibt über die Dauer der Hilfsfristen keine klare, eindeutige Angabe
- Das bedeutet, betreffend Hilfsfristen macht die Regierung vom Kanton Zürich keine verbindlichen Angaben. Die betroffenen Patienten sind der reinen Willkür ausgesetzt, wobei wir gutgläubig davon ausgehen, dass die hilfeleistenden Personen sicher alles nur mögliche tun werden, um das Leben des Patienten zu erhalten.
- Hier besteht allerdings eine verhängnisvolle Verordnungs- oder Gesetzeslücke.
Zweiter Abschnitt
- Eine weitere Schwierigkeit ergibt sich für Affoltern aus dem Umstand, dass mit der von Stefan Gyseler verfassten Leistungsvereinbarung per 1.1.21 für den Bezirk Affoltern fortan nur noch 1 Rettungswagen permanent zur Verfügung steht. Als in hohem Masse unstatthaft gilt, dass Stefan Gyseler diesen Umstand geheim halten wollte. Es kam erst Bewegung in die Angelegenheit, als der erwähnte Stimmbürger von der skandalösen Situation im Zusammenhang mit dem Krankheits- und der Todesfallerfahrung mit seiner Frau im Mai 2025 als Direktbetroffener erleben musste, wie unsicher das Rettungswesen im Bezirk Affoltern aufgegleist ist.
- Nach Erkundigungen bei Stefan Gyseler wurden ihm von der Stadtpräsidentin, (nachdem diese 4 Monate keine Auskunft erteilt hat) einige Zahlen übermittelt. Aus dem Gespräch mit der Stadtpräsidentin im Juni 2025 ging hervor, dass sie das Verhalten von Stefan Gyseler vehement verteidigt. Das obwohl dieser das Rettungswesen um 50% reduziert und somit das Patientenrisiko stark vergrössert hat. Die Stadtpräsidentin erwähnte in diesem Zusammenhang: «Wir können uns 2 Rettungswagen gar nicht leisten», fügt dann aber noch bei, dass das für denjenigen, den das treffe (dessen Rettung zu spät erfolge, weil nur ein Wagen da ist) hart sei.
- Zahlenangaben, betreffend Mai 2025, übermittelt von Frau Fenner:
Hilfsrelevante Ereignisse (Einsatzkategorie A und B) 279
Hilfsfrist erreicht 258
Hilfsfrist nicht erreicht, 7.5% 21
Wohlverstanden, das sind die Zahlen in unbekanntem Zeitraum, da werden wir noch genauer nachfragen müssen. Man müsste die Zahlen von allen 12 Monaten anschauen, und man müsste die Zahlen prüfen, denn wir machten oft die Erfahrung, dass uns Zahlen von der Spitalleitung vorgeschwindelt worden sind. Zudem ist zu fragen, wo genau diese Ereignisse erfolgt sind. Im ganzen Bezirk, oder nur in Affoltern und von wie vielen Rettungsfahrzeugen, die wo stationiert sind. Fragen über Fragen, deren Antworten uns immer wieder verweigert werden.
Da müssten andere Behördenmitglieder einmal die Augen aufgehen und sich fragen, weshalb Stefan Gyseler ein derartiges Geschiss macht und uns aufmerksamen Bürgern die Antworten verweigert. Der Mann ist in seiner Amtstätigkeit ein bluffender Versager und hat vieles zu verstecken und wir entlarven ihn von Tag zu Tag, weshalb er nicht antworten mag.
- Ein Paradebeispiel ist der erwähnte Umstand, dass das Verschwindenlassen des zweiten Rettungswagens im Bezirk uns vorenthalten werden sollte. In Bonstetten sagte der Spitalpräsident Stefan Gyseler im Juni 2025, dass immer 2 Rettungswagen im Spital auf dem Parkplatz stehen, wenn er angefahren komme.
- Von Schutz und Rettung haben wir im Gegensatz dazu erfahren, dass in Affoltern kein zweiter Wagen stehe, aber immer dann, wenn der erste Wagen ausrücken müsse, fahre ein zweiter Wagen von Zürich los nach Affoltern in die Bereitschaft. Die auskunftgebende Person fügte dann aber maliziös hinzu. «sofern ein zweiter Wagen zur Verfügung steht».
- Fazit
Wir gehen davon aus, dass jeder 10. Patient im Bezirk Affoltern dem Risiko ausgesetzt ist, infolge fehlender Hilfe vorzeitig zu sterben. Also ein absolut unwürdiger, intolerabler Zustand. Ein Missstand, den wir Stefan Gyseler, dem offenbar sämtliche 90 Behörden vom Bezirk trotz umfangreicher Fehlleistungen aus welchen Gründen auch immer, die Stange halten.
Dritter Abschnitt
- Im Zusammenhang mit der Rettung kommt noch ein weiterer bedenklicher Umstand hinzu:
Der in Affoltern stehende Rettungswagen bzw. dessen Crew hat den strikten Auftrag von der Spitalleitung, ausnahmslos alle Patienten, gleich welches Übel sie aufweisen, zuerst nach Affoltern zu führen, um dort die erste Bestandesaufnahme zu machen. Mit dem Ziel, Geld zu bolzen und für jeden Vorgang mindestens 1’000 Franken zu verlangen.
Das kann halsbrecherisch gefährlich sein. Besteht der Verdacht auf einen Herzinfarkt oder eine Hirnblutung, die man in Affoltern nachweislich nicht behandeln kann, geht wertvolle Zeit verloren. So wird im Interesse der Spitalkasse und nicht im Interesse des Patienten gehandelt.
Dies betrachten wir als Straftatbestand, den die Staatsanwaltschaft sich zu Gemüte führen müsste.
Im Kanton Aargau ist klar geregelt, wonach Rettungswagen mit Patienten mit Verdacht auf ein Schädelhirntrauma und Verdacht auf ein Herzversagen kein Regionalspital anfahren dürfen. Demzufolge müsste das im Bezirk Affoltern, entgegen der fragwürdigen Anweisung des Stefan Gyselers ebenfalls zur Regel erhoben werden.
- Im Bezirk Affoltern ist es aber so, dass Stefan Gyseler in einer unheilvollen Ämterkumulation den ganzen Bezirk beherrscht, und auch ihm die Gemeindepräsidenten die Stange halten und ihn in seinem Wesen nicht durchschauen, sondern seinem vorgespielten Charme erliegen. Selbst auf den Anzeiger vom Bezirk hat er Einfluss, denn die Gemeindepräsidenten haben mit dem Anzeiger einen Vertrag abgeschlossen, in dem sie ihm jährlich 860'000 Franken überweisen. Eine sehr dubiose Angelegenheit von Männer und Frauen, die stets von der freien Marktwirtschaft reden, hingegen aber ein privates , gewinnorientiertes Unternehmen des reichen FDP-Wanners
Diese Gyseler-Anzeiger-Verbindung hat aber zur Folge, dass trotz vieler Gyseler-Eskapaden mit verlorenem Prozess mit einem Schaden von mindestens 120'000 Franken für die Gemeinde Hausen, über Gyseler im Anzeiger seit einiger Zeit nur in guten Tönen berichtet wird, selbst dann noch, wenn er mithilft mit einem dubiosen Deal eine Stiftung auf sehr fragwürdige Art (in Hausen sprechen ehemalige Behörden von betrügerischer Art) zu schädigen.
Der Stiftungsrat, zusammengesetzt aus Gemeindeschreiber, Gemeindepräsident und der Sozialvorsteherin verkaufen unter der Hand der Finanzvorsteherin (Gemeinderatskollegin) eine Liegenschaft aus dem Stiftungsvermögen.
Eine Stiftung, mit dem Zweck: Sich um Ambulante Kranken- und Altenpflege in Hausen und Umgebung zu kümmern, wie z.B. Spitex Knonaueramt.
Einer der sich in Sachen Spital als grosser Wohltäter inszeniert, aber schamlos auf sehr fragwürdige Weise (ein Amtskollege von ihm verwendet sogar den Ausdruck «betrügerische Weise») das Gesundheitswesen schädigt, dem kann man einfach nicht vertrauen.
Bestünde im Bezirk eine korrekte Stiftungsaufsicht, wäre dieser Schwindel schon längst auf dem Tisch der Staatsanwaltschaft, aber auch da wird von der entsprechenden Behörde geklemmt. Man bringt doch einen Kollegen nicht in den Strafvollzug, nein bhüeti.
Eine sehr fragwürdige Situation, zumal Gyseler Gemeindepräsident von Hausen a.A. ist, dann ist er Vorsitzender der Gemeindepräsidentenvereinigung und eben im Spital auch noch Präsident vom Verwaltungsrat und derzeit auch noch Spitaldirektor. Diese Anhäufung von Ämtern mit gegensätzlicher Interessenlage müsste strikte verboten werden. Das wäre eine Aufgabe für unsere hochgelobten Kantonräte. Aber die sind mit Stefan Gyseler halt auch kollegial verbunden.
- Abschliessend noch eine Frage: Anlässlich der Infoveranstaltung vom Spital im Juni 2025 hat Stefan Gyseler erklärt, dass er Provisionen erhalte, wenn er Patientinnen im Rahmen der Gynäkologie nach Horgen in das dortige Spital überweise. Aus diesem sonderbaren Verhalten, das unser Krankenwesen weiter verteuert, ergeben sich Fragen nach der Höhe der Provision und wie das verrechnet werde, denn eine Position «Provision» ist in keiner Abrechnung zu finden. Und wenn Stefan Gyseler gegenüber Horgen auf Provisionsbasis verkehrt, ist weiter zu fragen, wo er sein bazarähnliches Provisionsverhalten auch noch ausdehnt. Wenn dieses fragwürdige, und doch eher hinterhältige Gebaren Weiterungen erfährt, sind wir doch sehr nahe der Korruption und es drängt sich der Begriff «Bananenrepublik» auf. Ob in diesem Zusammenhang noch von einem Ehrenmann, der sich mit gut bezahlten Ehrenämtern überhäufen lässt, noch trauen kann, ist dann immerhin bei aller Höflichkeit auch zu fragen.
Da ist der Stimmbürger gefordert. Er hat es in der Hand, am 8. März 2026 für wirksame Abhilfe zu sorgen, dann kann anstelle von Stefan Gyseler der Name eines anderen Stimmberechtigten in Hausen wohnend auf dem Wahlzettel stehen.