Fragen an den speziellen Rechtsberater
(Wir fragen neutral und sprachen von Gemeindeschreiber statt Stadtschreiber).
Was hat ein Gemeindeschreiber zu unternehmen, wenn er davon Kenntnis hat, dass in seiner
Verwaltung Gemeindeangestellte Projektpläne von einem projektierenden Ingenieurbüro in eigener Regie,
ohne den Ingenieur zu informieren
- abändern (lassen) und diese abgeändert (den Stimmbürger täuschend)
- als Bestandteil einer Abstimmung verwenden,
- dabei das planende Ingenieurbüro nicht informieren,
- die geänderten Pläne mit dem Namen des Ingenieurbüros weiter verwenden
- eine Abstimmung planen und diese
- Vorlage per 28.9.25 dem Volk vorlegen, im Wissen
- dass dieses Projekt wegen Vorschriften des AWEL (weil das Projekt sich zum Teil in der Schutzwasserzone 2 befindet,
- und nicht vollumfänglich, wie dem Stimmbürger vorgegeben, nicht realisiert werden kann?
Wenn man nun staunt und sich fragt, weshalb das passieren konnte, ergibt es sich, dass der Projektleiter bzw.
derjenige, der der Projektleiterin Unterstellte eine grosse Nähe zu den involvierten Vereinen hat, und diese Vereine
einen sehr aufdringlichen Auftritt gegenüber den Behörden und den Gemeindeangestellten praktizieren.
Darf der betreffende Gemeindeschreiber die Sachlage bagatellisieren und in seiner Tragweite herabmindern und sagen,
das sei nicht so schlimm, dass den Stimmbürgern eine Vorlage unterbreitet werde, die allenfalls nicht vollumfänglich,
sondern verkleinert, statt wie vorgelegt realisiert werden kann?
- Wie verhält es sich mit der Einheit der Materie? Darf anders gebaut werden als dem Stimmbürger zur Abstimmung vorgelegt, zu dem er «Ja» gesagt hat?
- Wie sieht die Sachlage strafrechtlich aus? Hat der Staatsanwalt zu handeln in Anbetracht der Urheberrechtsverletzung der Pläne bzw. gegenüber dem Schöpfer des Projekts?
- Darf der Stimmbürger derart hinterhältig getäuscht werden? Wer ist aktivlegitimiert, gegen die Planänderer vorzugehen?
- Was sagt der Staatsanwalt, wenn die Behörden eine Vorlage bringen, von der sie vorgängig wissen, dass diese so, wie
im Abstimmungsbüchlein aufgezeigt nicht gebaut werden darf? Ist das ein Offizial- oder ein Antragsdelikt?
- Haben wir eine Chance beim Staatsanwalt Gehör zu finden, oder ist das alles nur ein Stürmli im Wasserglas, das wir Stimmbürger zu schlucken haben?
- Oder gibt es einen anderen Rechtsweg ausser der Stimmrechtsbeschwerde, die beim Bezirksrat eingereicht und dort in Bearbeitung ist?
- Schliessen sich die beiden Wege, strafrechtlich und zivilrechtlich oder verfahrenstechnisch aus oder ergänzen sie sich?
Für ihre Antworten danke ich Ihnen.
Mit vorzüglicher Hochachtung
H. Roggwiler, Verfasser der Fragen