Die fragwürdigen Schwenker der Rechnungsprüfungskommission in Affoltern a.A. Nachtrag vom 1.10.25

 

 


Diese RPK  (abgekürzt für Rechnungsprüfungskommission) ist das finanzielle Gewissen der Gemeine.

In Anbetracht der 60 Mio. Schulden der Kleingemeinde  Affoltern a A. und in Anbetracht dem riesigen Investitionsbedarf von über 120 Mio. Franken liegt die überdimensioniert geplante Sportanlage im Moos quer in der Landschaft. Ausserdem darf diese Anlage nachgewiesenermassen niemals so gebaut werden, wie dem Stimmbürger vom sogenannten Stadtrat vorgelogen wird. Das AWL (Kantonales Amt, das u.a. unser Grundwasser zu schützen hat) hat uns schriftlich bestätigt, dass es u.a. verboten ist, dort 2 geplante Fussballplätze mit Kunstrasen zu versehen.

Das mit dem Geld sah auch die RPK so
Aber dann begann der Polizist Reto Ruprecht als Mitglied der RPK und mit den Sportclubs eng verbandelt, mit penetranten Einzelabreibungen. Ein Mitglied der RPK wurde derart genötigt u unter Druck gesetzt, dass es sagte, in diesem Repressionsklima nicht mehr mitzumachen. Es verlangte eine Untersuchung, und hat uns über die Vorgänge informiert, wusste aber nicht, bei welcher Behörde Hilfe zu erwarten sei.

So fragte dieses RPK-Mitglied am 21.9.25 den Stadtschreiber, also ausgerechnet der Teil der Gegenpartei, den die RPK in ihrem Ausgaben-Fanatismus zu überprüfen hat!
Die Antwort war klar: Porschefahrer Stefan Trottman, der bereits zu lange in A. das Zepter am intellektuell nicht sehr gut ausgestatteten Stadtrat vorbeiführt, redete dem fragenden RPK-Mitglied treuherzig zu, wie einer kranken Kuh, und bat ihn, keine Beschwerde zu machen.

Ebenso unbeholfen war RPK Präsident Urs Gmür unterwegs
Er zeigte zwar Verständnis für das Anliegen des arg betroffenen Mitgliedes, das gegen den masslosen Auftritt von Polizist Reto Ruprecht revoltierte. Er war ebenso bereit, Gegenmassnahmen zu ergreifen, wusste aber über das rechtlich stichhaltige Vorgehen auch nicht Bescheid.

So fragte er den Statthalter,
der auch Präsident vom Bezirksrat ist und die hiesigen Behörden zu beaufsichtigen hätte. Stattdessen ist er im ganzen Bezirk mit praktisch allen 90 Gemeinderäten, mit der Feuerwehr und bis weit in die Sportvereine hinein per Du. Und er ist offensichtlich mit den massgebenden Meinungsmachern im Bezirk bestens verbandelt und lachend, schulterklopfend und aufsichtsverhindernd unterwegs.

Dergestalt hat auch er  - der Statthalter - dem RPK- Präsidenten abgeraten (es darf gelächelt werden), eine Beschwerde gegen den rumorenden Polizisten in seiner Behörde zu machen.
Zum weiteren doch eher fragwürdigen Vorgehen in diversen Rekursverfahren, die in falschem Vertrauen Statthalter Schmidt aus Bonstetten übergeben worden sind, werden demnächst weitere Infos folgen. Insbesondere werden wir auf den fragwürdigen Beitrag im Anzeiger vom 19. Sept. 2025 zurückkommen, den der Statthalter – einige wesentliche Fakten verschweigend – veröffentlichen liess. Dieses aussergewöhnliche Vorgehen dürfte auch den Visitator interessieren, der den Statthalter im Auftrag der Justizdirektorin J. Fehr zu prüfen hat.

Wer nun meint, wir hätten hier im Bezirk ein veritables Behördendesaster, das vom zensierenden Anzeiger unter dem Deckel gehalten wird, der liegt kaum neben der Realität. Ist ja auch klar, der Anzeiger wurde von den Gemeindepräsidenten «gekauft». Er bekommt für sein Schweigen über behördlich korrupte Vorgänge jährlich auf unsere Kosten 830'000 Franken.

Fortsetzung folgt.  Nachtrag vom 1.10.2025:

Insbesondere RPK-Mitglied Bommel war erschüttert, wie Reto Ruprecht in der RPK eingefahren ist und seine Kollegen in dieser Behörde drangsalierte, ohne "wenn" und "aber" diesem gigantischen Sportplatzvorhaben  zuzustimmen. Und das trotz der bestehenden Unklarheiten und der damals schon bekannten Tatsache, dass nicht alles so gebaut werden kann, wie der Stadtrat den Stimmbürger vorlügen wollte bzw. vorgelogen hat. 

Bommel kümmerte sich aber nicht um das Amtsgeheimnis und plauderte darüber auch in unseren Kreisen. Behördendiskussionen sind aber eine interne Angelegenheit und es besteht keine Berechtigung, dass einzelne Mitglieder daraus im Dorf erzählen. Doch gibt es eine Ausnahme: Wenn ein Behördemitglied intern von Schweinereien erfährt, oder von unpassendem Verhalten, wie Bommel das offenbar erlebt hat, und das Ganze von der Aufsichtsbehörde potentiell geahndet werden muss, dann ist das Mitglied, oder sind alle Mitglieder verpflichtet, das bei der vorgesetzen Behörde anhängig zu machen.

Nun ist es aber offensichtlich so, dass man Bommel stillgelegt hat. Und auch die Aufsichtsbehörde tut das, was wir in Affoltern leider immer wieder erleben: Sie hat weiterhin einen leeren Schreibtisch und eine Beschwerde ist dort nicht eingegangen, und obwohl die entsprechende hohe Amtsperson davon weiss, tut sie auch da weiterhin nichts.  Eben auch, weil man RPK-Präsident Gmür in dessen Amtsstube davon "abgeraten" hat, Beschwerde einzureichen (es darf nochmals gelächelt werden). Bommel seinerseits hat nun aber ein Problem. Nachdem der Statthalter von der öffentlichen Schwätzerei des RPK-Mitliedes  Bommel aus dem Nähkistchen weiss, muss er (oder müsste er) gegen Bommel wegen Amtsgeheimnisverletzung tätig werden und seines Amtes walten. Und auch der Präsident der RPK müsste gegen Bommel vorgehen.

Da aber die Behörden in Affoltern das Recht oftmals missachten und mehr als nur ritzen, bleiben wir weiterhin im Ungewissen sitzen.
So läuft das in unserer korrekten, behördenverluderten Schweiz.