IDG Anfrage an die KESB

Sehr geehrte Damen

Ich bitte aufgrund dem IDG-Gesetz,

das mich dazu berechtigt, Einsicht in folgende Angelegenheiten zu erhalten bzw. um Beantwortung der nachfolgenden Fragen:

Wie viele Vermögensverwalter und

wie viele Beistände (Es gilt immer auch die weibliche Form)  beschäftigen bzw. beauftragen Sie derzeit?

Wie hoch ist der Stundenansatz der genannten Amts- bzw. Mandatsinhaber?

Wie hoch ist die gesamte Honorarsumme, die an diese 2 Amtsgruppen- Inhaber per 2020 und per 2025 ausbezahlt worden sind?

Gibt es eine Liste, aus der hervorgeht, wieviel die 14 Gemeinden einzeln an die KESB im Jahre 2020 und 2025 bezahlt haben?

Wie teuer ist bei Ihnen eine erste Abklärung, die erfolgt, wenn Ihnen eine Person im  Rahmen einer  Gefährdungsmeldung gemeldet worden ist ?

Werden Sie auch von sich aus aktiv, oder reagieren sei erst auf von aussen kommende Gefährdungsmeldungen?

Prüfen Sie vorgängig (vor Kontaktaufnahme mit der gemeldeten Person), ob die Gefährdungsmeldung stichhaltig sei bzw. ob die Meldung - erstattende Person glaubhaft sei?

Sollten Sie nicht bereit sein, diese Auskünfte zu erteilen, bitte ich, wie im Gesetz vorgesehen, um einen rekursfähigen Entscheid.

Ich bitte um Antwort innert Frist (max. 30 Tage) die nicht unbedingt ausgenützt werden soll.

Den Jahresbericht habe ich in Ihrer Homepage nicht gefunden. Können Sie mir da weiterhelfen?

Mit bestem Dank und freundlichen Grüssen

H. Roggwiler,  SA FH St.Gallen    (die Präsidentin Forster «kennt» mich)